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LMG NRW§ 35 Unzulässige Angebote, Jugendschutz
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28223/35#abs-1 (1) Es gelten die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags über unzulässige Angebote und Jugendschutz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28223/35#abs-2 (2) Auf nicht bundesweite Fernsehprogramme findet § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28223/35#abs-3 (3) Rechtbehelfe gegen Maßnahmen der LfM nach § 20 Abs. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die sich gegen unzulässige Angebote gemäß § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Telemedien richten, haben keine aufschiebende Wirkung.